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Kaufen: Zoll für Kendo Rüstungen und Shinai

March 19th, 2009

Die Kosten einer Einfuhr von Kendorüstungen oder Shinais aus einem nicht EU-Land nach Deutschland setzen sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen. Die verschiedenen Zollsätze kann man in der TARIC-Datenbank abfragen. Allerdings sind die dort angegebenen Warengruppen nicht unbedingt übersichtlich.

Unter dem Begriff Einfuhrabgaben sind hier alle Steuern und sonstigen Abgaben zu verstehen, die von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben werden. Dazu zählen insbesondere Zölle (die auf die Einfuhr von Waren erhoben werden) und die Einfuhrumsatzsteuer. Der zu entrichtende Zolltarif kann online mit Hilfe der TARIC-Tabelle ermittelt werden (siehe Link). Auf Bücher werden zB keine Zölle sondern nur eine ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anfällt.

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % des sog. Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (zB Lebensmittel, Bücher und Zeitungen) auf 7 %. Die Berechnung des Einfuhrumsatzsteuerwertes richtet sich nach dem Zollwert und wird dann nach verschiedenen Methoden berechnet. Der Zollwert ist vereinfacht der Kaufpreis + Versandkosten (vgl. dazu Art. 29 ZK).

Die Zollsätze der Kendoartikel wie einem Shinai werden in der Regel zwischen 0% und 6% liegen.

Beispiel für Shinai und Kendo-Rüstung:

Kaufpreis: 950 Euro
Versandkosten: 50 Euro
Zoll: 3%
Einfuhrumsatzsteuer: 19%
Zollwert: Kaufpreis + Vesandkosten

Zollwert x (Zollsatz + Einfuhrumsatzsteuer) = Einfuhrabgaben

(950 + 50) x (3% + 19%) = Einfuhrabgaben
1000 Euro x 22% = 220 Euro

Die Einfuhrabgabe im Beispiel beträgt also 220 Euro.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher als 22 EUR ist, einfuhrabgabenfrei. Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 EUR ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei dieser Bewertung außer Betracht. Abschließend ist noch anzuführen, daß private Postsendungen (also von Privat -> Privat), deren Wert nicht über 45 EUR liegt, einfuhrabgabenfrei sind.

FAQ des Zolls zu Paketen aus dem Ausland

P.S.: Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich natürlich keine Gewähr. Falls Sie anderweitige Erfahrungen gemacht haben, würde ich mich über ein kurze Mail freuen.

admin Shinai

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